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autoDATAexperts

Allgemeine Geschäftsbedingungen - OTA Batteriecheck (OverTheAir)

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Grundsätze
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der autoDATAexperts GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 2, 92224 Amberg (nachfolgend „Anbieter“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit dem OTA-Batteriecheck-Service (nachfolgend „Service“) mit den Kunden des Anbieters („Käufer“).
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sind derzeit ausgeschlossen.
(3) Diese AGB gelten für alle Zugangsformen zum Service — sowohl für die direkte Nutzung über die Plattform des Anbieters als auch für die Nutzung über eine programmatische Schnittstelle (API). Für API-Integratoren gelten ergänzend die Bestimmungen des § 8.
(4) Die vorliegenden AGB sind von den AGB für das vsNEW-OBD-Testkit (abrufbar unter www.vsnew.eu) zu unterscheiden. Beide Dokumente gelten unabhängig voneinander.
(5) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB und bedürfen der Schriftform oder Textform. Abweichende AGB des Käufers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters.
(6) Verträge werden in deutscher oder englischer Sprache geschlossen. Die deutsche Fassung dieser AGB ist in allen Fällen die maßgebliche und rechtlich verbindliche Fassung. Die englische Fassung dient ausschließlich Informationszwecken. 

§ 2 Leistungsgegenstand und Berichtsinhalt
(1) Gegenstand des Service. Der Anbieter erstellt auf Basis von Fahrzeugdaten, die über API-Verbindungen zu Fahrzeugherstellern (nachfolgend „OEM“) und/oder über Drittdatenquellen (nachfolgend „Drittquellen“) bezogen werden, digitale Prüfberichte für Elektro- und Hybridfahrzeuge (nachfolgend „Bericht“). Der Anbieter verarbeitet diese Daten mit eigenen Verfahren und erstellt auf dieser Grundlage den Bericht.
(2) Berichtsinhalt. Der Bericht kann je nach verfügbaren Daten und beauftragtem Leistungsumfang folgende Informationen enthalten:
• den Batteriezustand (State of Health, SoH), der vom OEM über die OEM-API bereitgestellt wird.
• Der OEM-SoH kann dabei entweder (a) unmittelbar vom fahrzeugeigenen Batteriemanagementsystem (BMS) ausgelesen oder (b) vom OEM auf Basis eigener Algorithmen und Fahrzeugdaten errechnet worden sein (nachfolgend „OEM-SoH“);
• den autoDATAexperts Batteriescore — eine eigenständige, von autoDATAexperts auf Basis eigener Methodik, Erfahrungswerte und Datenmodelle ermittelte Kennzahl zum Batteriezustand (nachfolgend „Batteriescore“);
• Ausstattungsmerkmale des Fahrzeugs;
• Servicehistorie und Wartungsinformationen;
• sonstige fahrzeugbezogene Informationen aus OEM- oder Drittquellen.

Wichtiger Hinweis zu den Datenquellen: Der OEM-SoH wurde nicht von autoDATAexperts berechnet — er entspricht dem vom Batteriemanagementsystem des Fahrzeugs übermittelten Wert. Der autoDATAexperts Batteriescore ist eine eigenständige Schätzgröße und vom OEM-SoH zu unterscheiden. Alle Quelldaten werden im Bericht gleichwertig dargestellt. Der maßgebliche Zeitstempel ist der Zeitpunkt der Datenmessung — nicht der Zeitpunkt der Berichtserstellung. Beide können voneinander abweichen. Der Käufer ist verpflichtet zu prüfen, ob der Datenmessungszeitpunkt für seinen Verwendungszweck ausreichend aktuell ist. 

(3) Datenübermittlung durch den Käufer. Zur Erstellung des Berichts übermittelt der Käufer mindestens die Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN). Zusätzlich kann der Käufer weitere Fahrzeugdaten übermitteln, insbesondere Erstzulassungsdatum, aktuellen Kilometerstand und sonstige relevante Angaben. Diese Angaben werden bei der Berichtserstellung berücksichtigt.
(4) Fahrzeugkompatibilität. Nicht alle Fahrzeugmodelle und Modellreihen eines Herstellers sind zur Datenabfrage freigegeben. Die Verfügbarkeit hängt von den OEM-Verträgen und technischen Freigaben des jeweiligen Herstellers ab. Die aktuelle Liste unterstützter Hersteller und, soweit verfügbar, unterstützter Modellreihen wird auf der Website des Anbieters veröffentlicht und laufend aktualisiert.
(5) Abrechnungsauslöser. Ein Bericht wird dem Käufer in Rechnung gestellt, sobald ein valider SoH-Wert im Bericht ausgewiesen wird — unabhängig davon, ob dieser Wert aus OEM-Daten oder dem autoDATAexperts Batteriescore resultiert. Anfragen, bei denen kein SoH-Wert geliefert werden kann, werden nicht berechnet.
(6) Erweiterbarkeit des Leistungsumfangs. Der Anbieter kann den Leistungsumfang durch zusätzliche Datenkategorien erweitern. Verfügbare Datenpakete und deren Preise werden auf der Website des Anbieters veröffentlicht. Zusätzliche Datenkategorien können separat beauftragt und berechnet werden. Änderungen des Leistungsumfangs durch neue Datenpakete gelten nicht als wesentliche Änderung dieser AGB.
(7) Verbot der KI-Nutzung. Der Käufer ist nicht berechtigt, Berichte, Berichtsdaten oder daraus abgeleitete Informationen für Zwecke der künstlichen Intelligenz zu nutzen. Dies umfasst insbesondere das Training, Feintuning oder Testen von KI-Systemen, KI-Modellen oder Large Language Models (LLMs) sowie die Einspeisung in automatisierte Bewertungssysteme auf Basis maschinellen Lernens — unabhängig davon ob die Daten anonymisiert, aggregiert oder in veränderter Form vorliegen. 

§ 3 Vertragsschluss und Auftragserteilung
(1) Das Leistungsangebot des Anbieters ist freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch die Auftragserteilung des Käufers (Eingabe der VIN und ggf. weiterer Fahrzeugdaten sowie Auslösen des Abrufs) und die automatische Auftragsannahme durch das System des Anbieters. Bei API-Integratoren gilt jeder programmatisch übermittelte Abruf als Auftragserteilung.
(2a) Abfrageberechtigung. Mit jeder Auftragserteilung sichert der Käufer ausdrücklich zu, dass er im Zeitpunkt der Abfrage entweder:
• Eigentümer oder berechtigter Besitzer des betreffenden Fahrzeugs ist,
• ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Datenabfrage für das betreffende Fahrzeug nachweisen kann, oder
• über die ausdrückliche, dokumentierte Einwilligung des Fahrzeughalters oder des sonstigen Verfügungsberechtigten verfügt.
Der Käufer ist verpflichtet, Nachweise über das Vorliegen dieser Berechtigung für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach der jeweiligen Abfrage aufzubewahren und dem Anbieter auf Anfrage unverzüglich vorzulegen. Die Pflicht zur Sicherstellung der Abfrageberechtigung ergibt sich unmittelbar aus den OEM-Datenlieferverträgen des Anbieters; der Käufer erkennt diese Anforderung ausdrücklich an. 
(3) Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, fehlender Fahrzeugkompatibilität oder fehlender Datenverfügbarkeit.
(4) Ist die Leistungserbringung aufgrund fehlender Daten nicht möglich, wird der Käufer unverzüglich informiert. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande und es erfolgt keine Berechnung. 

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zugangsbeschränkung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt auf Rechnungsbasis nach erfolgreich erstellten Berichten gemäß § 2 Abs. 5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Mahnkostenpauschale von 40,00 EUR zu verlangen.
(4) Zugangsbeschränkung bei Zahlungsverzug. Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug den Zugang des Käufers zum Service nach vorheriger Ankündigung zu sperren oder die Erstellung neuer Berichte einzuschränken. Ob und in welchem Umfang von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen des Anbieters. Bereits erstellte Berichte bleiben von einer Sperrung unberührt.
(5) Preisanpassung. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen. Preisanpassungen gelten ausschließlich für zukünftige Aufträge. 

§ 5 Datenverfügbarkeit und technische Voraussetzungen
(1) Der Service setzt aktive API-Verbindungen zu OEM-Systemen und Drittquellen voraus. Der Anbieter ist bezüglich der Datenverfügbarkeit von diesen Systemen abhängig und erbringt die Leistung auf Best-Effort-Basis.
(2) Ausfall einer Datenquelle. Ist eine Datenquelle temporär nicht verfügbar, ändert der OEM seine Schnittstelle oder wird dem Anbieter der Datenzugang entzogen, gilt:
• die betroffene Anfrage wird nicht berechnet;
• es besteht kein Anspruch des Käufers auf Leistungserbringung während des Ausfalls;
• der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus dem OEM-seitigen Datenentzug entstehen;
• der Anbieter ist berechtigt, den betroffenen Hersteller oder die betroffene Drittquelle aus dem unterstützten Umfang zu entfernen.
(3) Bereits ausgestellte Berichte bleiben von der Beendigung einer OEM-Verbindung unberührt und behalten ihre Gültigkeit. Bei dauerhafter Beendigung informiert der Anbieter den Käufer mit einer Frist von 30 Tagen, soweit technisch und vertraglich möglich.
(4) Der Käufer ist verpflichtet, vor jeder Anfrage die aktuelle Liste unterstützter Hersteller und Modellreihen auf der Website des Anbieters zu prüfen. 

§ 6 Charakter des Berichts, Kennzahlen und Eigenverantwortung
(1) OEM-SoH — nicht von autoDATAexperts berechnet.
Der im Bericht ausgewiesene OEM-SoH wird vom OEM über die OEM-API bereitgestellt. Er kann unmittelbar vom fahrzeugeigenen BMS ausgelesen oder vom OEM auf Basis eigener Algorithmen errechnet worden sein. autoDATAexperts hat keinen Einfluss auf die Berechnung und übernimmt keine Haftung für auf herstellerspezifischen Algorithmen basiert, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
(2) autoDATAexperts Batteriescore — eigenständige Kennzahl. Der autoDATAexperts Batteriescore ist eine von autoDATAexperts auf Basis eigener Methodik, Erfahrungswerte und Datenmodelle ermittelte Einschätzung des Batteriezustands. Er ist vom OEM-SoH zu unterscheiden und stellt eine ergänzende Orientierungsgröße dar. Der Batteriescore ist ein Schätzwert und kein Messwert. Er begründet keine Garantie für einen bestimmten Batteriezustand.
(3) Drittquellen. Soweit der Bericht Daten aus Drittquellen enthält, übermittelt der Anbieter diese im Rahmen seiner Möglichkeiten. Die Richtigkeit und Vollständigkeit von Drittquellendaten liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
(4) Maßgeblicher Zeitstempel. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich der im Bericht ausgewiesene Zeitpunkt der Datenmessung. Der Käufer beurteilt dessen Aktualität für seinen jeweiligen Verwendungszweck eigenverantwortlich.
(5) Keine Beratungsleistung. Der Anbieter erbringt keine rechtliche, finanzielle oder technische Beratung. Der Anbieter empfiehlt ausdrücklich, den Bericht lediglich als eines von mehreren Entscheidungsinstrumenten heranzuziehen.
(6) Eigenverantwortung. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für alle Entscheidungen, die er auf Basis von Berichten trifft, insbesondere Ankauf-, Verkaufs-, Leasing-, Auktions- und Finanzierungsentscheidungen. 

§ 7 Nutzungsrechte, Ergänzungen und Nutzungsbeschränkungen
(1) Der Anbieter räumt dem Käufer ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Berichte für eigene gewerbliche Zwecke ein.
(2) Zweckbindung. Die Nutzung von Berichten und Berichtsdaten ist ausschließlich für interne Geschäftszwecke im Bereich Fahrzeugbewertung, Ankauf, Verkauf, Vermietung, Versteigerung und Remarketing zulässig. Jede Nutzung für externe Datenangebote, Marktdatenprodukte oder ähnliche Zwecke außerhalb des Fahrzeughandels und -leasings ist untersagt. Diese Zweckbindung ergibt sich unmittelbar aus den OEM-Datenlieferverträgen des Anbieters und ist für den Käufer verbindlich.
(3) Nachträgliche Ergänzungen. Der Käufer — sowie von ihm beauftragte Dritte (z.B. Sachverständige, Gutachter) — darf an bestimmten gekennzeichneten Stellen des Berichts nachträglich Ergänzungen vornehmen. Ergänzungsfähige Felder sind insbesondere das genaue Fahrzeugmodell, der aktuelle Kilometerstand und das Erstzulassungsdatum. Alle Ergänzungen werden im Bericht als „Käuferangabe“ gekennzeichnet. Der Käufer haftet für die Richtigkeit eigener und beauftragter Ergänzungen.
(4) Weitergabe an eigene Kunden. Der Käufer ist berechtigt, Berichte vollständig im Rahmen des Verkaufs, der Vermietung, Versteigerung oder Bewertung der geprüften Fahrzeuge an seine Kunden weiterzugeben sowie in eigene digitale Plattformen einzubinden, sofern alle Kennzeichnungen und Quellenhinweise erhalten bleiben.
(5) Verbotene Nutzungen. Dem Käufer ist insbesondere untersagt:
• Berichte inhaltlich zu verändern oder als eigene Leistung auszugeben;
• Berichtsdaten oder Rohdaten kommerziell an Dritte weiterzuverkaufen (Data Resale) oder für externe Datenangebote und Marktdatenprodukte zu nutzen;
• OEM-Daten oder Drittquellendaten aus Berichten zu extrahieren, neu zu kombinieren oder in anderen Produkten einzusetzen;
• de-identifizierte oder aggregierte Daten einer natürlichen Person oder einem Fahrzeughalter zuzuordnen (Re-Identifizierungsverbot);
• Berichte in einem Kontext zu verwenden, der den Ruf der Fahrzeughersteller oder ihrer Datendienste schädigt (Reputationsschutz);
• automatisierte Massenabfragen (Scraping, Bots) gegen die Systeme des Anbieters einzusetzen;
• API-Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben oder Dritten Zugang zum System des Anbieters zu ermöglichen;
• Berichte oder Berichtsdaten für KI-Zwecke zu nutzen (vgl. § 2 Abs. 7);
• den Service für rechtswidrige Zwecke oder zur Verletzung von Rechten Dritter zu nutzen.
(6) Sämtliche Rechte an der Plattform, dem Batteriescore-Modell, den Algorithmen, der Methodik und der API-Infrastruktur verbleiben ausschließlich beim Anbieter.

§ 8 Besondere Bedingungen für API-Integratoren
(1) Anwendungsbereich.
Dieser Paragraph gilt ergänzend für Käufer, die den Service über eine programmatische Schnittstelle (API) in eigene Systeme, Plattformen oder Anwendungen integrieren (nachfolgend „API-Integrator“). Im Übrigen gelten die §§ 1–15 dieser AGB uneingeschränkt.
(2) API-Zugang und technische Parameter. Der Zugang zur API des Anbieters erfolgt auf Basis individuell vereinbarter technischer Parameter. Der Anbieter ist berechtigt, technische Nutzungsparameter — insbesondere maximale Abfragemengen pro Zeiteinheit (Rate Limits) und Abfragekontingente — festzulegen und dem API-Integrator schriftlich mitzuteilen. Änderungen werden mit angemessener Vorlaufzeit ankündigt.
(3) Sicherheitsanforderungen. Der API-Integrator verpflichtet sich:
• API-Zugangsdaten (Schlüssel, Tokens, Credentials) sicher zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben;
• Datentransfers ausschließlich über verschlüsselte Verbindungen (HTTPS/TLS) durchzuführen;
• abgerufene Fahrzeugdaten und Berichtsinhalte in seinen Systemen verschlüsselt zu speichern;
• den Anbieter bei Verdacht auf Kompromittierung der Zugangsdaten unverzüglich zu informieren;
• den Anbieter über sicherheitsrelevante Vorfälle in seinen Systemen, die Berichtsdaten betreffen könnten, unverzüglich zu informieren.
(4) Weitergabe an eigene Endkunden. Gibt der API-Integrator Berichtsdaten oder Berichte an eigene Endkunden weiter, ist er verpflichtet:
• seinen Endkunden vertraglich dieselben Kernpflichten aufzuerlegen, wie sie in § 7 Abs. 2 (Zweckbindung), Abs. 5 (verbotene Nutzungen) und § 2 Abs. 7 (KI-Verbot) dieser AGB festgelegt sind;
• sicherzustellen, dass Endkunden die Daten ausschließlich für interne Geschäftszwecke im Bereich Fahrzeugbewertung, Ankauf, Verkauf, Vermietung, Versteigerung und Remarketing nutzen;
• auf Anfrage des Anbieters nachzuweisen, dass entsprechende Endkundenverträge bestehen und die Kernpflichten enthalten.
(5) White-Label. Die Darstellung von Berichten unter einer eigenen Marke des API-Integrators (White-Label) ist nur auf Basis einer individuellen schriftlichen Vereinbarung mit dem Anbieter zulässig. Ohne eine solche Vereinbarung müssen Berichte den Hinweis „Erstellt durch autoDATAexperts GmbH“ oder eine gleichwertige Quellenangabe enthalten.
(6) Erweiterte Freistellungsverpflichtung. Der API-Integrator stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass:
• der API-Integrator selbst gegen diese AGB, anwendbares Recht oder OEM-Vorgaben verstößt;
• ein Endkunde des API-Integrators Berichtsdaten in einer Weise nutzt, die gegen die Pflichten gemäß Abs. 4 verstößt;
• ein nachgelagerter Nutzer (Sub-Endkunde) Daten missbraucht, soweit dies auf eine unzureichende Weitergabe der Nutzungspflichten durch den API-Integrator zurückzuführen ist.
(7) Die Freistellungsverpflichtung gemäß Abs. 6 ergibt sich unmittelbar aus den OEM-Datenlieferverträgen des Anbieters, nach denen der Anbieter für Verstöße seiner Endkunden und deren nachgelagerter Nutzer gegenüber den OEMs vollumfänglich haftet. Der Käufer erkennt diese Haftungskette ausdrücklich an.
(8) OEM-Audit-Mitwirkung. Der API-Integrator verpflichtet sich, bei Audits der OEM-Datenlieferanten auf Anfrage des Anbieters vollständig zu kooperieren, einschließlich der Vorlage von Endkundenverträgen, Nutzungsnachweisen und technischen Dokumentationen.

§ 9 Haftung des Anbieters
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
(3) Haftungsausschluss für OEM-SoH und Drittquellen. Für die Richtigkeit des OEM-SoH sowie für Daten aus Drittquellen übernimmt der Anbieter keine Haftung, da diese Daten außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus: Unrichtigkeit von OEM-übermittelten BMS-Werten; OEM-API-Ausfall; fehlerhaften Drittquellendaten; Abweichungen zwischen Datenmessungs- und Berichtserstellungszeitpunkt.
(4) Haftungsbegrenzung für Batteriescore. Für den autoDATAexperts Batteriescore, der auf eigener Methodik des Anbieters basiert, haftet der Anbieter bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Nebenpflicht der Höhe nach begrenzt auf den Wert des betreffenden Berichts. Der Batteriescore ist als Schätzwert ausgewiesen und begründet keine Garantie für einen bestimmten Batteriezustand.
(5) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für: die Richtigkeit von Käuferergänzungen gemäß § 7 Abs. 3; wirtschaftliche Folgen aus Entscheidungen des Käufers auf Basis von Berichten.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 

§ 10 Freistellungsverpflichtung des Käufers
(1) Der Käufer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Käufer Abfragen oder Berichte in einer Weise vornimmt oder verwendet, die:
• ohne die nach § 3 Abs. 2a erforderliche Abfrageberechtigung (Eigentum, Besitz oder Einwilligung des Fahrzeughalters) erfolgt und dadurch Ansprüche von OEM-Datenlieferanten, Fahrzeughaltern oder Behörden gegenüber dem Anbieter entstehen;
• gegen § 2 Abs. 7 (KI-Verbot) oder § 7 (insbesondere Zweckbindung, Data-Resale-Verbot, Re-Identifizierungsverbot, Reputationsschutz) dieser AGB verstößt;
• gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere Wettbewerbs-, Verbraucher-, Datenschutz- oder Kapitalmarktrecht) verstößt;• Rechte Dritter — insbesondere der Endkunden, Fahrzeughalter oder Marktplatzteilnehmer — verletzt;
• auf Basis veränderter, irreführender oder aus dem Kontext gerissener Berichte erfolgt;
• auf unrichtigen Ergänzungen gemäß § 7 Abs. 3 beruht.
(2) Die Freistellungsverpflichtung umfasst angemessene Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters. Sie entsteht nur, soweit der Käufer den Anspruch schuldhaft verursacht hat und der Anbieter ihn nicht durch eigenes Verschulden mitverursacht hat. Der Käufer informiert den Anbieter unverzüglich über relevante Ansprüche Dritter. 

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Anwendungsbereich und AVV. Dieser Paragraph regelt sowohl die allgemeinen Datenschutzpflichten der Parteien als auch die Anforderungen an die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO für den Fall, dass der Anbieter im Auftrag des Käufers personenbezogene Daten verarbeitet. Durch Akzeptanz dieser AGB stimmt der Käufer den Bedingungen dieses Paragrafen als Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) im Sinne von Art. 28 DSGVO zu. Der Anbieter beachtet die anwendbaren Vorschriften des EU Data Act in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Datenschutzrechtliche Rollenverteilung. Die nachfolgende Zuordnung der datenschutzrechtlichen Rollen ergibt sich aus Art. 4 Nr. 7 und Nr. 8 DSGVO und ist OEM-Audit-fest:
(2a) OEM. Der OEM ist unabhängiger Verantwortlicher (Controller) im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Erhebung und erstmalige Bereitstellung der Fahrzeugdaten an seiner API-Schnittstelle.
(2b) autoDATAexperts gegenüber dem OEM. Im Verhältnis zum OEM ist autoDATAexperts eigenständiger Verantwortlicher (Controller) für die Weiterverarbeitung der bezogenen Daten, insbesondere für die Erstellung von Berichten, die Berechnung des autoDATAexperts Batteriescore-Modells sowie den Betrieb der Plattforminfrastruktur.
(2c) autoDATAexperts gegenüber dem Käufer. Im Verhältnis zum Käufer ist autoDATAexperts ausschließlich für den Teilschritt des Datenabrufs (Entgegennahme der VIN-Weisung und Abfrage der OEM-API) Auftragsverarbeiter (Processor) im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Für alle darüber hinausgehenden Verarbeitungsschritte — insbesondere die Berichtserstellung, die Berechnung des Batteriescore-Modells und den Plattformbetrieb — ist autoDATAexperts eigenständiger Verantwortlicher (Controller).
(2d) Käufer. Der Käufer ist Verantwortlicher (Controller) im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Entscheidung, für welches Fahrzeug er einen Bericht anfordert. Er trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung gegenüber dem jeweiligen Fahrzeughalter und ist verpflichtet, für jeden Abruf eine gültige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO sicherzustellen. Die Tatsache, dass ein Dritter (autoDATAexperts) die technische Verarbeitung durchführt, entbindet den Käufer nicht von dieser Verantwortung.
(3) Weisungsgebundenheit. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Käufers — die Auftragserteilung per VIN-Eingabe gilt als solche dokumentierte Weisung. Hält der Anbieter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Käufer unverzüglich.
(4) Pflichten des Anbieters als Auftragsverarbeiter. Der Anbieter verpflichtet sich:
• personenbezogene Daten nur für die in diesem Vertrag definierten Zwecke zu verarbeiten (Zweckbindung);
• angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren (insbesondere Verschlüsselung, Zugangskontrolle, sichere Hosting-Infrastruktur innerhalb der EU);
• Mitarbeiter mit Datenzugang zur Vertraulichkeit zu verpflichten;
• Unterauftragsverarbeiter nur mit schriftlicher Genehmigung des Käufers einzusetzen;
• den Käufer bei der Erfüllung von Betroffenenrechten und behördlichen Anfragen zu unterstützen;
• den Käufer über Datenpannen (Personal Data Breaches) innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden zu informieren;
• nach Vertragsende auf Wahl des Käufers alle personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Pflichten des Käufers als Verantwortlicher. Der Käufer ist verpflichtet:
• für jeden Datenabruf eine gültige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO sicherzustellen, insbesondere durch Einholung einer wirksamen Einwilligung des Fahrzeughalters, soweit keine andere Rechtsgrundlage greift;
• die Einhaltung etwaiger Consent-Anforderungen des jeweiligen OEM im Rahmen dessen Connected-Car-Bedingungen sicherzustellen;
• Fahrzeughalter über die Datenverarbeitung gemäß Art. 13/14 DSGVO zu informieren;
• Einwilligungsnachweise zu führen und dem Anbieter auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
(6) Widerruf der Einwilligung. Widerruft ein Fahrzeughalter seine Einwilligung oder entfällt die Rechtsgrundlage, informiert der Käufer den Anbieter unverzüglich, damit weitere Datenabfragen für das betreffende Fahrzeug eingestellt werden können.
(7) Freistellung Datenschutz. Der Käufer stellt den Anbieter von datenschutzrechtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer unberechtigten oder rechtsgrundlosen Übermittlung von Fahrzeugdaten durch den Käufer beruhen.
(8) OEM-Audit-Mitwirkung. Die OEMs, mit denen der Anbieter API-Verträge geschlossen hat, sind berechtigt, die Compliance des Anbieters einschließlich der Endkundenverträge zu prüfen. Der Käufer verpflichtet sich, auf Anfrage des Anbieters die erforderlichen Informationen und Nachweise bereitzustellen.
(9) Datennutzung durch den Anbieter. Anonymisierte und aggregierte Fahrzeug- und Batteriedaten (ohne Personenbezug) darf der Anbieter für eigene Entwicklungs-, Analyse- und Optimierungszwecke einschließlich der Weiterentwicklung des Batteriescore- Modells dauerhaft verwenden. Eine Nutzung für KI-Zwecke im Sinne von § 2 Abs. 7 ist dem Anbieter nur nach Maßgabe seiner OEM-Verträge gestattet.
(10) Datenweitergabe an OEM-Datenlieferanten. Der Käufer erklärt mit Abschluss des Vertrags sein Einverständnis damit, dass autoDATAexperts auf Anfrage eines OEM- Datenlieferanten berechtigt ist, diesem mitzuteilen, welches Unternehmen (Käufer) zu welchem Zeitpunkt eine Abfrage für ein bestimmtes Fahrzeug über die Plattform des Anbieters gestellt hat. Diese Weitergabe dient der Erfüllung der Compliance- und Auditpflichten aus den OEM-Datenlieferverträgen und erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragspflicht) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung gegenüber dem OEM). Der Anbieter ist durch die pauschale Information in diesem Absatz nicht verpflichtet, den Käufer über einzelne konkrete Weitergaben zu informieren. Der Umfang beschränkt sich auf das notwendige Minimum: Name des Unternehmens (Käufer), Abfragezeitpunkt, Fahrzeugidentifikation. 

§ 12 Vertraulichkeit und geistiges Eigentum
(1) Der Käufer verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse des Anbieters, die ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden — insbesondere Batteriescore-Methodik, API-Architektur, OEM-Vertragsbeziehungen, Algorithmen und Preismodelle — vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Sämtliche Immaterialgüterrechte an der Plattform, dem Batteriescore-Modell, den Algorithmen, der Methodik und der API-Infrastruktur verbleiben ausschließlich beim Anbieter. Eine Übertragung von Schutzrechten findet durch diese AGB nicht statt.
(3) Der Käufer ist berechtigt, den Anbieter als Geschäftsreferenz zu nennen. Jede weitergehende öffentliche Kommunikation über die Geschäftsbeziehung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. 

§ 13 Vertragsdauer, Kündigung und Sperrung
(1) Jeder OTA-Batteriecheck-Auftrag ist ein Einzelvertrag ohne Mindestlaufzeit. Es besteht keine Abnahmepflicht für eine bestimmte Anzahl von Berichten.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Käufers zur Plattform mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu beenden, wenn der Käufer:
• gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB, insbesondere § 2 Abs. 7 (KI-Verbot) oder § 7 (Nutzungsbeschränkungen), verstößt;
• den Service für rechtswidrige Zwecke nutzt oder missbräuchliche Massenabfragen tätigt;
• falsche Angaben zur Unternehmereigenschaft oder zum Verwendungszweck macht;
• trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist.
(3) Bereits ausgestellte Berichte behalten ihre Gültigkeit, es sei denn die Sperrung beruht auf einem Verstoß gegen § 2 Abs. 7 oder § 7.
(4) Bei wesentlichen Änderungen des unterstützten OEM-Umfangs informiert der Anbieter den Käufer mit einer Frist von 30 Tagen, soweit dies möglich ist.

§ 14 Fortgeltende Bestimmungen
(1)
Die Bestimmungen der §§ 2 Abs. 7, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 dieser AGB gelten über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus fort, solange die jeweiligen Schutzinteressen dies erfordern. 

§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, finden zwingende Verbraucherschutzvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten regelmäßig keine Anwendung.
(2) Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Anbieters (Amberg), soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen der AGB. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Käufer per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Bei Widerspruch ist der Käufer berechtigt, laufende Aufträge zu den bisherigen Bedingungen zu beenden. Änderungen der OEM- Herstellerliste gemäß § 2 Abs. 4 sowie neue Datenpakete gemäß § 2 Abs. 6 gelten nicht als wesentliche Änderung dieser AGB.
(4) Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
(5) Höhere Gewalt (Force Majeure). Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung einer Pflicht aus diesem Vertrag, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Partei liegen (nachfolgend „Höhere Gewalt“). Als Höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Kriegsereignisse, staatliche Anordnungen, Cyberangriffe auf OEM-Systeme sowie gesetzliche oder behördliche Maßnahmen, die den Datenzugang des Anbieters einschränken oder unterbinden. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses.
(6) Keine Abtretung. Der Käufer ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
(7) Keine Partnerschaft. Diese AGB begründen keine Gesellschaft, Partnerschaft oder sonstige gemeinschaftliche Unternehmung zwischen den Parteien. Keine Partei ist berechtigt, die andere zu vertreten oder in deren Namen Verpflichtungen einzugehen. 

Stand: Mai 2026 


Annex: English Translation (Non-Binding)
General Terms and Conditions - OTA Battery Check 
BINDING LANGUAGE NOTICE: The German language version of these GTC is the sole legally binding and authoritative version in all cases. This English translation is provided for information purposes only. In the event of any discrepancy, conflict or ambiguity between the German text and this English translation, the German text shall prevail without exception.

 § 1 Scope and General Principles
(1)
These GTC of autoDATAexperts GmbH apply to all B2B business relationships relating to the OTA Battery Check Service, for both direct platform users and API integrators. For API integrators, § 8 applies additionally. The German version is the sole legally binding version. 

§ 2 Subject Matter and Report Content
(1) The Provider creates digital Battery Check Reports based on vehicle data obtained via OEM API connections and/or third-party sources, processed using the Provider's own methods.
(2) Reports may include: (a) OEM SoH — BMS value, not calculated by autoDATAexperts; (b) autoDATAexperts Battery Score — independent estimate based on own methodology, distinct from OEM SoH; (c) equipment features; (d) service history; (e) other vehicle data.

The OEM SoH was not calculated by autoDATAexperts — it reflects the BMS-transmitted value. The Battery Score is an independent estimate, distinct from the OEM SoH. The legally relevant timestamp is the Data Measurement Time, not the Report Creation Time. 

(3) Buyer submits minimum the VIN, plus optionally first registration date, mileage etc.
(4) Not all vehicle models/series of a manufacturer are available for data retrieval.
(5) Invoiced when a valid SoH value appears in the Report, regardless of source.
(6) Service scope may be expanded by additional data packages; listed on Provider's website.
(7) AI prohibition. Buyer may not use Reports or data for AI purposes including training, fine-tuning, or testing AI systems/models/LLMs or feeding data into ML-based valuation systems. 

§ 3 Contract Formation
(1) Contract formed upon VIN submission and system acceptance. For API integrators, each programmatic request constitutes an order. If data unavailable: no contract, no charge. 

§ 4 Prices, Payment and Access Restriction
(1) Per-Report invoicing per § 2(5). Due within 14 days.
(2) Access restriction: Provider may restrict/suspend access upon payment default after prior notice, at Provider's discretion. Issued Reports are not affected.(3) Price adjustments (30 days' notice) apply to future orders only.

§ 5 Data Availability and Technical Requirements
(1) Service provided on best-effort basis, dependent on OEM/third-party data availability.
(2) Data source outage: no charge, no liability for resulting damages, Provider may remove affected manufacturer/source. Issued Reports remain valid upon connection termination.

§ 6 Nature of the Report, Metrics and Buyer's Responsibility
(1) OEM SoH: not calculated by autoDATAexperts; reflects OEM BMS value; no liability for accuracy.
(2) Battery Score: independent estimate based on own methodology; estimated value, not a guarantee.
(3) Third-party data accuracy is outside Provider's control.
(4) Buyer bears full responsibility for all decisions made based on Reports.

§ 7 Usage Rights, Additions and Restrictions
(1) Purpose restriction. Reports/data for internal business use only: vehicle valuation, purchase, sale, lease, auction and remarketing. External data products and data resale prohibited.
(2) Buyer additions. Buyer and authorised third parties may add data at designated fields. All additions marked 'Buyer Input'. Buyer liable for accuracy of own and third-party additions.
(3) Permitted: sharing complete, unaltered Reports for vehicle sale/lease/auction/valuation.
(4) Prohibited in particular: altering Reports; data resale; OEM data extraction/recombination; re-identification of de-identified data; use damaging OEM reputation; unauthorised mass queries; sharing API credentials; AI use (§ 2(7)). 

§ 8 Special Terms for API Integrators
(1) Applies additionally to customers integrating the Service via API into own systems.
(2) API access: Provider may define rate limits and query quotas in writing, adjustable with notice.
(3) Security: keep credentials confidential; HTTPS/TLS only; encrypted storage; immediate notification of security incidents.
(4) Pass-through to end customers: must contractually bind end customers to same core obligations as § 7(2), § 7(4) and § 2(7) of these GTC; must provide proof on request.
(5) White-label: requires separate written agreement. Without it: 'Created by autoDATAexperts GmbH'.
(6) Extended indemnification: covers violations by API integrator itself, its end customers, and sub-end-customers attributable to insufficient pass-through of usage obligations.
(7) This indemnification reflects Provider's full OEM liability for downstream user violations.

§ 9 Provider's Liability
(1) Unlimited: intent, gross negligence, personal injury.
(2) Slight negligence on cardinal obligation: capped at foreseeable typical damage.
(3) No liability for OEM SoH, third-party data, API outages, timestamp discrepancies.
(4) Battery Score: liability for slight negligence on non-cardinal obligations capped at Report value. Battery Score is an estimated value, not a guarantee. 

§ 10 Buyer's Indemnification Obligation
(1) Buyer indemnifies Provider against third-party claims arising from violations of § 2(7), § 7 (purpose restriction, data resale, re-identification, OEM reputation), applicable law, or third-party rights, including incorrect Buyer additions. 

§ 11 Data Protection and Data Processing Agreement
(1) By accepting these GTC, Buyer agrees to this section as a DPA under Art. 28 GDPR. Provider complies with applicable provisions of the EU Data Act.
(2) Roles: OEM = independent Controller; Provider = Processor on behalf of Buyer; Buyer = Controller vis-à-vis vehicle owners.
(3) Provider obligations as Processor: process only on documented instructions; appropriate TOM; staff confidentiality; sub-processors with Buyer consent only; support data subject rights; breach notification within 24h; delete/return data on termination.
(4) Buyer obligations as Controller: ensure valid Art. 6 GDPR legal basis per retrieval; inform vehicle owners per Art. 13/14 GDPR; maintain consent records; notify Provider of consent withdrawal immediately.
(5) OEM audit cooperation: Buyer provides required evidence on Provider's request. 

§ 12 Confidentiality and Intellectual Property
(1) Buyer keeps Provider's trade secrets (Battery Score methodology, API architecture, OEM relationships, algorithms, pricing) confidential.
(2) All IP rights in platform, Battery Score model, algorithms and API infrastructure remain with the Provider. 

§ 15 Final Provisions
(1) German law (excl. CISG). Exclusive jurisdiction: Amberg, Germany.
(2) GTC amendments: 30 days' notice by email. Buyer may terminate at prior terms upon objection. OEM list changes and new data packages are not material amendments.
(3) Severability: invalid provisions replaced by closest valid equivalent.
(4) Force Majeure: neither party liable for non-performance due to events beyond reasonable control, including natural disasters, pandemics, cyberattacks on OEM systems, or regulatory measures restricting data access. Affected party must notify immediately in writing.
(5) No assignment: Buyer may not transfer rights/obligations without Provider's written consent.
(6) No partnership: these GTC do not create a partnership or joint venture.

Last updated: May 2026